Handbuch der roemischen Alterthuemer, Volume 6 |
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Page 43
... eigenen Namen . Denn duella ist duae sextulae . Ebenso werden die 144stel nicht durch einen besondern Namen bezeichnet , sondern heissen duo scripula . 98 ) Arvaleninschrift bei Marini n . XXIII lin . 32. Andere Beispiele von dem Fuss s ...
... eigenen Namen . Denn duella ist duae sextulae . Ebenso werden die 144stel nicht durch einen besondern Namen bezeichnet , sondern heissen duo scripula . 98 ) Arvaleninschrift bei Marini n . XXIII lin . 32. Andere Beispiele von dem Fuss s ...
Page 68
... eigenen Mit- teln gegebenen Spielen entfaltet wurde , auch für die Staatskasse eine bedeutende Last wurden . Von dieser Steigerung der Aus- 306 ) Wenn es von den Vestalinnen heisst ( Liv . I , 20 ) : stipendium de publico statuit ( Numa ) ...
... eigenen Mit- teln gegebenen Spielen entfaltet wurde , auch für die Staatskasse eine bedeutende Last wurden . Von dieser Steigerung der Aus- 306 ) Wenn es von den Vestalinnen heisst ( Liv . I , 20 ) : stipendium de publico statuit ( Numa ) ...
Page 103
... eigenen Vorräthen kommen . Seneca ep . 61 . 95 ) Wahrscheinlich ist der Marktpreis auch gemeint bei Tacit . Ann . XV , 39. pretiumque frumenti minutum usque ad ternos nummos . II , 87 . saevitiam annonae incusante plebe statuit frumento ...
... eigenen Vorräthen kommen . Seneca ep . 61 . 95 ) Wahrscheinlich ist der Marktpreis auch gemeint bei Tacit . Ann . XV , 39. pretiumque frumenti minutum usque ad ternos nummos . II , 87 . saevitiam annonae incusante plebe statuit frumento ...
Page 109
... eigenen Mitteln bestrittene Geschenke sich die Gunst des Volkes zu erwerben suchten ; unter den Kaisern traten diese Geschenke an Getreide 36 ) , Wein 37 ) , Salz 38 ) und später an Fleisch 39 ) und Kleidern 4o ) , namentlich aber an ...
... eigenen Mitteln bestrittene Geschenke sich die Gunst des Volkes zu erwerben suchten ; unter den Kaisern traten diese Geschenke an Getreide 36 ) , Wein 37 ) , Salz 38 ) und später an Fleisch 39 ) und Kleidern 4o ) , namentlich aber an ...
Page 119
... eigenen Kräfte angewiesenen Stadt zu einer Weltherrschaft heranwuchs , so erkennt man un- mittelbar die ausserordentliche Verschiedenheit der Hülfsquellen , welche sich zu verschiedenen Zeiten demselben darboten . So lange Rom um den ...
... eigenen Kräfte angewiesenen Stadt zu einer Weltherrschaft heranwuchs , so erkennt man un- mittelbar die ausserordentliche Verschiedenheit der Hülfsquellen , welche sich zu verschiedenen Zeiten demselben darboten . So lange Rom um den ...
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Common terms and phrases
acies aerarium Appian Augustus Auxiliartruppen Boeckh Borghesi C. I. Gr Caes Caesar Caracalla Censoren Census Centurionen Classe classis cohortes Denare Diac Dio Cass Dionys Eckhel equites erat ersten Frontin giebt Grut hastati Heer Henzen Hist Huschke Hygin indess Inschr Inschriften iugerum Jahre Kaiser Kaiserzeit Kellerm Legion legionis Letronne Livius Manipeln manipulus Mann milites militiae militum Mommsen Münzen Murat Nero oben Anm Orelli Paulus Pfund pilum Plin Plut Polyb Polybius praefectus praetoria Praetorianer praetorischen principes procurator Provinzen publicani quae quam quod Republik römischen scheint Sesterzen signa Soldaten später Staates Stelle stipendium Suet sunt Theil Trajan triarii tribuni tributum Truppen Ueber Ulpian Varro vectigal Veget Vegetius Verr Vespasian vexillum VIII Vitruv Zahl δὲ εἰς ἐκ ἐν καὶ κατὰ μὲν οἱ τὰ τὰς τε τὴν τῆς τὸ τοῖς τὸν τοῦ τοὺς τῷ τῶν
Popular passages
Page 366 - Ac si quis tot casus vita superaverit, trahi adhuc diversas in terras, ubi per nomen agrorum uligines paludum vel inculta montium accipiant.
Page 264 - Marius in secundo consulatu suo proprie dicavit. erat et antea prima cum quattuor aliis : lupi, minotauri, equi aprique singulos ordines anteibant ; paucis ante annis sola in aciem portari coepta erat, reliqua in castris relinquebantur ; Marius in totum ea abdicavit.
Page 330 - ... ferre plus dimidiati mensis cibaria ; ferre, si quid ad usum velint ; ferre vallum. Nam scutum, gladium, galeam in onere nostri milites non plus numerant, quam humeros, lacertos, manus. Arma enim membra militis esse dicunt.
Page 445 - Feretri poni, testimonio esse libros pontificum; in quibus sit: Pro primis spoliis bove, pro secundis solitaurilibus, pro tertiis agno...
Page 217 - Der Staat erspart bei diesem Systeme die Kosten der Verwaltung, wogegen die Steuerpflichtigen allen Bedrückungen einer ungesetzlichen und nur auf den Gewinn der Unternehmer berechneten Steuereintreibuug geopfert werden23).
Page 335 - Classen der Bevölkerung sich vom Dienste zurückzogen , die ärmeren aber in demselben eine Abhülfe ihrer Noth dh eine Erwerbsquelle fanden, das Bürgerheer sich dem Wesen nach in ein Söldnerheer umgestaltete, das nicht dem Staate, sondern dem zahlenden Feldherrn zu Gebote stand , und unbekümmert um die Interessen des Vaterlandes zu allen Diensten bereit war, welche ihm selbst Beute und Lohn in Aussicht stellten...
Page 248 - Classenunterschiedes trat als bestimmend für die Schlachtordnung das Dienstalter und die Erfahrenheit des Soldaten. Zwischen der Zeit des Camillus und der Zeit, deren Heeresverfassung Polybius beschreibt, liegen etwa 250 Jahre vielfacher kriegerischer Erfahrungen. Welche Früchte diese für die Entwickelung der militärischen Institutionen gehabt haben, ist chronologisch nicht nachzuweisen.
Page 339 - Romani dienten nur noch entweder in der cohors praetoria des Feldherrn , oder als tribuni legionum und praefecti cohortium oder wurden zu ausserordentlichen Commissionen verwendet 190°).
Page 27 - Staatsgeldes in den verschiedenen Theilen des Reiches ist nur langsam und allmählich vor sich gegangen , am schwersten in denjenigen Provinzen , in welchen ein älteres ausgebildetes Münzsystem vorhanden war, und es circulirten im Verkehr vielfache andere Münzsorten , nicht nur in der Zeit, als es neben Rom selbständige Staaten gab, sondern noch bis zur Zeit des Aurelian.5) Was das Recht der innerhalb der römischen Herrschaft befindlichen Communen, eigene Münzen zuschlagen, betrifft, so haben...
Page 294 - Tarentum mitti 17cum aliquo legatorum. et viginti quinque naves datae, quibus oram maritimam inter Brundisium ac Tarentum tutari posset.