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TITI LIVI

AB URBE CONDITA

LIBRI.

Ꭼ Ꭱ Ꮶ Ꮮ Ꭺ Ꭱ Ꭲ

VON

W. WEISSENBORN.

VIERTER BAND. ERSTES HEFT.

BUCH XXI.

SECHSTE VERBESSERTE AUFLAGE.

BERLIN,

WEIDMANNSCHE BUCHHANDLUNG.

KPD 3195 (41-2)

HARVARD UNIVERSITY
CLASSICAL DEPARTMENT
FROM THE LIBRARY OF
HERBERT WEIR SMYTH

APRIL 15, 1941

Vorwort zur dritten Auflage.

Die neue Bearbeitung der vorliegenden Bücher des Livius hat mir Gelegenheit gegeben, die Resultate der vielfachen Forschungen, deren Gegenstand dieselben in der neuesten Zeit gewesen sind, und wiederholter eigener Prüfung für die Verbesserung des Textes und der Anmerkungen zu benutzen. Reichen Stoff für die Texteskritik boten die Ausgabe und die Emendationes Livianae von Madvig, die Untersuchungen von U. Köhler, Wölfflin, Perthes, Alanus u. A.; ich habe nach den schon mehrfach ausgesprochenen Grundsätzen kein Bedenken getragen nothwendige oder früher gemachten vorzuziehende Conjecturen aufzunehmen, aber da, wo ich mich von der Nothwendigkeit oder den Vorzügen neuerer Verbesserungsvorschläge nach gewissenhafter Prüfung nicht überzeugen konnte, den handschriftlichen oder früheren Text beibehalten, und sehe, dass auch Roulez mit Ausnahme weniger Stellen in seiner Ausgabe des 21. und 22. Buches in gleicher Weise verfahren ist.

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Die sorgfältigen, viele auch noch von Tillmanns nicht beachtete Momente berücksichtigenden Untersuchungen von C. Peter über das Verhältniss der Darstellung des Livius in den behandelten Büchern zu der des Polybius, so wie die von U. Köhler und H. Peter über die Beziehungen späterer Historiker zu Livius haben mir Gelegenheit gegeben manches schon in den früheren Ausgaben in dieser Beziehung Mitgetheilte näher zu bestimmen oder zu vervollständigen. Ebenso sind die Forschungen über historische und geographische Verhältnisse von Simon, Kugler, Peter, Kromayer, Rospatt, Roesinger, Rauchenstein, Schilbach u. A. so weit es der Zweck der Ausgabe gestattete, berücksichtigt, wenn auch die Abhandlung de Cannis et de pugua Cannensi mit der Ausnahme, dass ich nach der Karte von Rizzi Zannoni in der Nähe von Cannae Dörfer statt Weiler genannt hatte, obgleich auch der Verfasser Dörfer in Apulien erwähnt, in Bezug auf das Terrain der Schlacht und diese selbst kein Moment beibringt, das nicht von mir schon in den Anmerkungen zu der Stelle beachtet wäre. Dagegen bedauere ich, dass es mir nicht möglich gewesen ist die Abhandlung von Chappuis: Rapport sur le passage d'Annibal dans les Alpes einzusehen, desselben Étude sur la vallée de Barcelonette und Examen critique de l'opinion de Caelius Antipater sur le passage d'Annibal dans les Alpes nicht eher, als der Druck fast vollendet war, kennen zu lernen; denn schon die beiden letzten Schriften,

welche die Hauptmomente der Untersuchung zusammenfassen, zeigen, dass der Verfasser mit Scharfsinn und Umsicht den schwierigen Gegenstand behandelt hat.

Eisenach, den 27. October 1865.

In der vierten Auflage habe ich in dem Texte nur wenige Veränderungen vorgenommen, für die Erklärung theils die sprachlichen Untersuchungen von Kühnast, Hildebrand, M. Müller, Anton, theils die historischen von Nissen, Ihne u. A. und die neuen Forschungen über das Verhältniss des Livius zu Polybius von Böttcher und Michael benutzt.

Eisenach, den 5. Februar 1870.

So kurz die Zeit ist, welche zwischen der letzten und dieser Ausgabe liegt, so bedeutend sind die Hilfsmittel, welche sie für die Erklärung des Livius gebracht hat. Die sprachlichen Untersuchungen von Lübbert, Günther, Draeger, vorzüglich die jetzt vollendet vorliegende Livianische Syntax von Kühnast (K), die antiquarischen, geschichtlichen, geographischen, literarischen von Th. Mommsen, Hübner, Nipperdey, H. Peter, Wölfflin, Soltau, Höfler u. A., sowie die Beurtheilung der vierten Ausgabe in Philol. Anz. 2, 452, boten vielfach Stoff zu Berichtigungen und Ergänzungen, und sind für die neue Auflage, so weit es der Zweck derselben gestattete, gebührend und dankbar benutzt worden.

Eisenach, den 30. Juli 1872.

Seit dem Erscheinen der fünften Auflage ist die Kritik und Erklärung des 21. und 22. Buches wesentlich gefördert worden durch die an neuen Beobachtungen und Resultaten in Bezug auf die Herstellung des Textes, den Sprachgebrauch des Livius und die Geschichte so reiche Ausgabe von Ed. Wölfflin. Ich bin dem Verfasser für die Anregung zu erneuter Prüfung meiner Bearbeitung und die Unterstützung bei dem Streben sie zu berichtigen in hohem Grade zu Dank verpflichtet. Ausserdem sind die Untersuchungen über historische und antiquarische Gegenstände von Linke, Pohle, Seeck, Hesselbarth, Schemann, Gilbert, Wende und die Abhandlungen von Keller, Vollmer, Posner, Luterbacher über das Verhältniss, in welchem Livius zu Polybius steht und die Beziehungen der späteren Historiker zu ihm berücksichtigt worden.

Eisenach, im März 1877.

W. Weissenborn.

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In parte operis mei licet mihi praefari, quod in principio 1 summae totius professi plerique sunt rerum scriptores, bellum maxime omnium memorabile, quae umquam gesta sint, me scripturum, quod Hannibale duce Carthaginienses cum populo Romano gessere. nam neque validiores opibus ullae inter se civita- 2

21-30. Der zweite punische Krieg.

21, 1. Die Wichtigkeit und die Ursachen des Krieges, vgl. Polybius 3, 6 ff.; 11; Cornel. Hann. 2; App., Ib. 4; 6. Zonar. 8, 21.

1. parte ist stark zu betonen; wir würden eine Beschränkung, wie bei exiguus und ä. Begriffen, s. 9, 42, 6, hinzufügen: in einem blossen Abschnitte. Da schon durch praefari bezeichnet wird, dass die Bemerkung am Anfange steht, so entspricht in parte praefari dem Sinne nach dem folg. in principio s. t. licet: die Sache, mein Unternehmen die Geschichte des röm. Volkes in ihrem ganzen Umfange darzustellen, s. praef. 1, gestattet mir einen blossen Theil meines Werkes, die folgenden 10 Bücher, s. Einleit. 52, mit einer Bemerkung zu beginnen, welche Andere, die nur einzelne Abschnitte derselben schildern, an die Spitze der ganzen Werke gestellt haben, vgl. Thục. 1, 1. summae t., wie Polyb. 3, 1: ἐν τῇ πρώτῃ τῆς ὅλης συντάξεως, denn totius ist wol nicht als von summa abhängiges Substantiv, auch nicht als Attribut von operis, s. 26, 12, 10, sondern nach Fabri als das von summa zu betrachten, s. Cic. Rep. 2, 2, 2: ex

Tit. Liv. IV. 1. 6. Aufl.

pleriq.,

rerum n. gestarum.

zu

omni populi summa. 10, 13, 14. — scriptor., 8, 40, 5. umquam, weil ein negativer Gedanke Grunde liegt es war keiner merkwürdiger, s. 5, 42, 5: ante alios miserandi magis, qui umquam obsessi sunt; 4, 6, 9; vgl. Zon. 1. 1. quod, den nämlich, welchen. duce, hier Oberfeldherr, wie c. 2, 2; 5, 1; 12, 1 u. a., vgl. c. 3, 4; 4, 20, 6. Carthagin. ist hinzugefügt um sogleich anzudeuten, dass H. den Krieg, welchen L. deshalb Punicum, nicht Hannibalicum, wie Polyb. 1, 3; 3, 1, nach dem Urheber und Leiter desselben, nennt, mit Zustimmung des Staates geführt habe; erst nach dem unglücklichen Ausgange des Krieges wird alle Schuld auf Hannibal geschoben, s. 30, 16, 5; ib. 22, 2; 33, 45, 8: belli per unum illum non magis gesti quam moti.

2. neque etc., vier Gründe für maxime o. mem. sind in zwei durch correspondierendes neque verbundenen Sätzen, an welche sich zwei andere mit et anreihen, ausgeführt, diesen wieder zwei mit etiam angeschlossen, und so entwickelt, dass zugleich die Ursachen des Krieges angedeutet werden. opibus,

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