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nen, auf jene der Kosten für die Caravane nach Mekka, und auf den Cataster des Landes.

Er

Das Kriegswesen bildet gleichfalls einen Zweig, dem ein Minister vorsteht. Bis August 1827 bekleidete diese Stelle Mohamed-Las, ein Türke aus Mingrelien, der als Seliktar des Mohammed Pascha-Tosruf nach Aegypten gekommen, nach dem Falle dieses Pascha nach Constantinopel zurückgekehrt, und in der Begleitung des Capudan Pascha abermals in Aegypten erschienen war. Er wurde persönlicher Freund Mechmed - Ali's, und von diesem im Jahre 1807 zum Kiaja ernannt. war der unerbittliche Gegner der Mamelucken, Werkzeug und Mitwisser ihrer Vertilgung. Die Pforte gab ihm 1812 die Verwaltung der Moscheengüter der heiligen Städte, und Mechmed - Ali liefs, während seiner Abwesenheit in Arabien, von 1813, — 1815, Aegypten in seinen Händen. Er begleitete den Vicekönig 1819 nach Ober-Aegypten, und ward bald darauf zum Kriegsminister ernannt. Zu Anfang August 1827 starb er. Der Chef des Generalstabs, Osman-Bey, übernahm die Führung der Geschäfte. Wenige Tage darauf (13. August) ernannte der Vicekönig jedoch seinen Kiaja, Mechmed-Bey, zum Kriegsminister.

von

Die auswärtigen Angelegenheiten, ob sie nun politischer oder commercieller Natur seyen, leitet Boghos-Jussuf, ein Armenier aus Smyrna, vorzüglichen Talenten, ausgebreiteten Kenntnissen, einer grofsen Schärfe des Urtheils, Gewandtheit in den Geschäften, und von sicherem Tacte im Umgang.

Alle diese obersten Verwaltungszweige, wenn ich den letzten ausnehme, erhalten in ihrer Orga nisation fortwährend grofse Veränderungen. Es ist ein beständiges Trachten und Vorschreiten zur Annäherung an Europäische Systeme sichtbar.

Die Verwaltung der Justiz, auf das Innigste mit dem Coran verflochten, und aus demselben abgeleitet, hat noch am wenigsten Europäischen Formen sich genähert. Die Persönlichkeit des Herrschers, sein Beispiel und sein ausgesprochener Wille, dringen jedoch auch diesem wichtigen Zweige eine in der Türkischen Geschichte unerhörte Milde auf, mindern gewiss um die Hälfte seiner frühern Wirksamkeit, den Einfluss der Laune, der Bestechlichkeit, der Leidenschaften der Richter etc., und gewöhnen das Volk an Rechte und Pflichten. April 1826 liefs Mechmed Ali die Uebersetzung des Code Napoléon in's Türkische und Arabische besorgen. Er befahl bald darauf die Anwendung des Code de Commerce, und gab ihm Gesetzeskraft in Streitsachen.

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Keiner der Verwaltungszweige steht seiner völligen Umwandlung näher, und keiner benöthiget derselben mehr, als derjenige der Finanzen. Den Stand der Einnahmen und Ausgaben klar nachzuweisen, ist bis jetzt ein vergebliches Bestreben gewesen. Die Erhebung der directen und indirecten Steuern geschah ohne geregelte Methode. Der Vicekönig ist daran, die gesammte Administration und das Rechnungswesen auf Europäischen Fuls zu stellen. Der Staatsrath hat bereits einen Vorschlag dafür in Berathung gezogen, und die Um wandlung wird stattfinden, obwohl sie alle Anhän

ger des seitherigen Systemes zu thätigen und entschiedenen Gegnern hat.

8) Die Verwandlung alles Grundbesitzes in Staatseigenthum oder Domänenbesitz ist die breite Basis, worauf der ganze Bau Mechmed - Ali's ruht, Der Augenblick, worin der Vicekönig diese Maassregel unterzeichnete, ist derjenige der Wiedergeburt Aegypten's. Keine wurde von den lauten Sachwaltern der Philanthropie strenger getadelt, keine mit schimpflicheren Namen belegt, keine ist in ihrem Wesen philanthropischer als diese.

Man kann Aegypten nicht Kleider anziehen, die vielleicht für America passen. Ein Land, dem die vereinzelte Thätigkeit und die vereinzelten Opfer Nichts abzwingen, und das durch den zu demselben Zwecke vereinigten, geregelt für das Ganze verwendeten Aufwand Alles wird: dem ist von der Natur die Verwaltung vorgezeichnet, die ihm am besten bekommt.

Es sollte von denen, welche gegen das von dem Vicekönig angenommene System zu Felde ziehen, gewiss nicht übersehen werden, dafs Aegypten in jeder seiner blühenden Epochen, ganz auf ähnliche Weise behandelt und verwaltet ward, und eben so wenig, dass in den Epochen, wo der Grundbesitz Eigenthum des Anbauers wurde, das Land verfiel und zur Wüste wurde.

Die Weisheit Joseph's als Gründer einer blühenden Verwaltung von Aegypten in ältester Zeit, in der Zeit, von deren Lebenskraft und riesigen Entwickelung die gröfsten Werke und die vereinten Stimmen der Geschichte und Mythen zeugen, ist in der Bibel verewigt und noch heutzutage bei

allen Morgenländern Sprichwort.

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seph? - ,,Er lösete alle Ländereien für Pharao als Eigenthum ein, nur die Ländereien der Priester lösete er nicht ein" (Genesis 47); dann gab Joseph die Saat, und liefs das Land für Pharao bearbeiten. der Aerndte liels er den Bebauern des Grundes, gehörte dem Könige und diese Abgabe wurde Gesetz.

Der Vicekönig that, was Joseph gethan hat, mit dem Unterschiede, dafs er das Land nicht um die Güter der Priester zu beeinträchtigen sich genöthiget sah. Er erklärte den Staat für den einzigen Eigenthümer des Grundes und die bis dahin bestandenen Besitzer nur als Nutzniefser desselben. Er liefs den Ertrag aus den gesetzlichen Quellen erheben und wies jedem Besitzer, welcher Art er auch war, denselben als das ihm zustehende jährliche Einkommen im öffentlichen Schatze an.

Um das Land nicht unter dieser Last zu erdrücken, erklärte er diese Einkünfte der Privatbesitzer (Multezims) für Leibrente. Die aus dem Grundbesitze entspringenden Einkünfte der Moscheen, der Schechs, der Armee (Ländereien, die man Wakf und Risaks nannte) versprach er, ihrer ursprünglichen Bestimmung gemäss, zu ver. walten.

Dieser Maafsregel zu Folge ist die Regierung der Grundeigenthümer, die Nazirs sind die Grundverwalter, der Fellah, oder überhaupt der Grundbebauer, ist der besoldete Arbeiter und gewisser Maalsen der Grundpächter; der besoldete Arbeiter aus dem Gesichtspuncte, dafs ihm die Regierung einen Theil der Erzeugnisse überläfst und das

Uebrige gegen baares Geld ablöset; er ist der Grundpächter, in so ferne er für den Vortheil, fremden Grund bebauen zu dürfen, den Miri, d. i. die Grundsteuer und gegen die von der Regierung bestimmten Preise, das, was sie von den Erzeugnissen für sich verlangt, zu geben hat.

Es ist der Vortheil der Regierung, den Anbau in den Händen derer zu lassen, mit welchen sie zufrieden ist. Es ist ihr Vortheil nicht minder, den Bebauer entfernen zu können, sobald er ihrem Wunsche nicht entspricht. Aus dem Ersten folgt, dafs die grofse Masse der Fellah den Grund, den sie bebaut, als ihr in Erbpacht überlassen betrachten darf, und hinlängliche Bürgschaft für die zur Zufriedenheit des Hausvaters unentbehrliche Aussicht auf die Dauer des Erwerbes hat. dem Zweiten ergiebt sich für das Land der Nuzzen, dass die Fleifsigen und Brauchbaren vorzugsweise in die bessere Lage gesetzt, und jeder Cultur die zweckmässigsten Leute zugewiesen werden können.

Aus

9) Jeder Nazir berichtet in jedem Jahre an die Regierung, wie viel er in seinem Regierungsbezirke bebaubaren Grund habe, und diese erläfst hierauf an ihn die Weisung, mit welcher Saat und in welchem Verhältnisse zur Zahl der Feddan's er denselben bedecken solle. Gleichzeitig verzeichnen die Ortsvorsteher und Einwohner die Namen derer, an welche der Grund zum Anbau vertheilt wird, die Zahl der Feddan's, die verhältnifsmässige Ergiebigkeit des Bodens, die Menge und Art der Saat.

Der Nazir sieht der Pflege der Felder nach, und macht über den Stand derselben geregelte Be

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