Staats- und sozialwissenschaftliche Forschungen ...

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Duncker & Humblot, 1886 - Economics

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Popular passages

Page 12 - Die Gewerbeunternehmer sind endlich verpflichtet, alle diejenigen Einrichtungen herzustellen und zu unterhalten, welche mit Rücksicht auf die besondere Beschaffenheit des Gewerbebetriebes und der Betriebsstätte zu thunlichster Sicherheit gegen Gefahr für Leben und Gesundheit nothwendig sind.
Page 19 - Christ, and by devising and phantasing vain opinions of purgatory and masses satisfactory to be done for them which be departed, the which doctrine and vain opinion by nothing more is maintained and upholden than by the abuse of trentalls, chantries and other provisions made for the continuance of the said blindness and ignorance...
Page 124 - Wer ein Bergwerk, einen Steinbruch, eine Gräbcrei (Grube) oder eine Fabrik betreibt, haftet, wenn ein Bevollmächtigter oder ein Repräsentant oder eine zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder der Arbeiter angenommene Person durch ein Verschulden in Ausführung der Dienstverrichtungen den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen herbeigeführt hat, für den dadurch entstandenen Schaden.
Page 17 - Forasmuch as manifest sin, vicious, carnal, and abominable living, is daily used and committed commonly in such little and small abbeys, priories, and other religious Houses of monks, canons, and nuns, where the congregation of such religious persons is under the number of twelve persons, whereby the governors of such religious Houses and their convent, spoil, destroy, consume, and utterly waste...
Page 164 - ... for the mutual relief and maintenance of all and every the members thereof, their wives or children, or other relations, in sickness, infancy, advanced age, widowhood, or any other natural state or contingency whereof the occurrence is susceptible of calculation by way of average...
Page 30 - Überzeugung aussprechen lassen, daß die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde.
Page 123 - Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preussen etc., verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: § 1.
Page 31 - Aber auch diejenigen, welche durch Alter oder Invalidität erwerbsunfähig werden, haben der Gesamtheit gegenüber einen begründeten Anspruch auf ein höheres Maß staatlicher Fürsorge, als ihnen bisher hat zuteil werden können.
Page 31 - Fürsorge die rechten Mittel und Wege zu finden, ist eine schwierige, aber auch eine der höchsten Aufgaben jedes Gemeinwesens, welches auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens steht. Der engere Anschluss an die realen Kräfte dieses Volkslebens und das Zusammenfassen der letzteren in der Form korporativer Genossenschaften unter staatlichem Schutz und staatlicher Förderung werden, wie Wir hoffen, die Lösung auch von Aufgaben möglich machen, denen die Staatsgewalt allein in gleichem...
Page 9 - Juni 1871, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadensersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen. Bergwerken usw herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen (ReichsGesetzblatt Seite 207).

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