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diess der Fall war, hat er gewöhnlich den Gelehrten, aus dessen Anmerkungen er schöpfte, namentlich angeführt, öfters auch, doch nie, ohne diess anzudeuten, die Note desselben wörtlich wiederholt. *) Aber wie er demnach seinen Vorgängern vielen Dank schuldig ist, so muss er andererseits beklagen, dass sie häufig über Schwieriges mit Stillschweigen hinweggegangen sind oder es auf ungenügende Weise behandelt haben. Sachkundige mögen entscheiden, ob es dem Verf. gelungen ist, in solchen Fällen hin und wieder das Verständniss des Schriftstellers zu fördern; er ist sich wenigstens bewusst, den Schwierigkeiten nicht aus dem Wege gegangen zu sein, da er die Ueberzeugung hat, dass es jedenfalls nützlich ist, auf sie hinzuweisen und dadurch weitere Untersuchungen einzuleiten. Jede Belehrung, die dem Herausgeber über dergleichen Stellen zukommt, wird ihm sehr willkommen sein und mit Dank von ihm angenommen werden.

Die Kritik konnte der Verf. nur so weit in den Bereich der Anmerkungen ziehen, als der Hauptzweck der Ausgabe diess zu gestatten schien. Indessen hat er zum Behuf der Feststellung des Textes überall die handschriftlichen Angaben und die Bemerkungen oder Textesrecensionen früherer Herausgeber, so weit ihm dieselben zu Gebote standen, verglichen und geprüft. Die vor kurzem als Programm erschienene Schrift:

*) Hiebei ist zur Beseitigung von Missverständnissen zu bemerken, dass überall, wo der Name Gronov sich ohne Vornamen findet, der Vater, Johann Friedrich Gronov, zu verstehen ist, und dass in gleicher Weise der Name Perizonius den Vater, nämlich Anton Perizonius, bezeichnet.

Kreyssigii meletematum criticorum spec. II, quo Iusti Lipsii adnotationes ad T. Livii 1. XXI in bibliotheca Guelpherbytana repertae continentur, welche ihm durch die Güte des Herrn Verfassers zugekommen ist, hat er leider erst erhalten, als der Druck des 21. Buchs schon vollendet war. Sehr erfreulich war es aber für ihn, öfters in derselben eine Bestätigung seiner Ansichten durch Hrn. Kreyssig oder andere Gelehrte, deren Bemerkungen zu Livius dem Herausgeber nicht zugänglich waren, zu finden. Einiges aus dieser Schrift hat er in den Zusätzen und Berichtigungen mitgetheilt, um deren Berücksichtigung vor dem Gebrauch des Buches er bittet.

Da in diesen zwei Büchern des Livius sehr viele Völker- oder Ortsnamen vorkommen, über welche die Wörterbücher nicht immer hinreichende Auskunft ertheilen, so ist nach dem Vorgange anderer Herausgeber bei ähnlichen Bearbeitungen alter Schriftsteller ausser dem Register über die Anmerkungen noch ein geogra phisches Register angehängt worden.

Uebrigens wünscht der Herausgeber, dass seine Arbeit mit Nachsicht aufgenommen und des Zweckes, den er bei derselben sich vorsetzte, die Lektüre und das Verständniss eines der vorzüglichsten Schriftsteller des Alterthums zu fördern, nicht unwürdig befunden werden möge.

Nürnberg, im August 1837.

VORREDE

zur neuen Auflage.

Fabri's Bearbeitung der beiden vorliegenden Bücher des Livius ist zu ihrer Zeit mit so allgemeinem und ungetheiltem Beifall aufgenommen und als so zweckmässig und verdienstlich anerkannt worden, dass, nachdem bereits seit längerer Zeit sämmtliche Exemplare vergriffen sind, eine Erneuerung dieser Ausgabe wohl kaum einer längeren Rechtfertigung bedarf, um so weniger, als bei dem täglich wachsenden Reichthume an Kommentaren und Ausgaben anderer Schriftsteller doch gerade für die Erklärung des Livius der Zufluss spärlicher ist, und Fabri's Arbeiten seit lange auf ihrem Gebiete ziemlich vereinzelt stehen.

Indem der Unterzeichnete der Aufforderung der geehrten Verlagshandlung, die Besorgung dieser neuen Ausgabe zu übernehmen, Folge leistete, war ihm zuvörderst die Aufgabe gestellt den Text des Schriftstellers einer gründlichen Revision zu unterwerfen. Es ist bekannt, welche bedeutenden Fortschritte die Texteskritik des Livius in dem letzten Jahrzehende durch Alschefski's sorgfältige Vergleichungen der besten Handschriften sowie durch die ausgezeichneten Leistungen dieses Gelehrten überhaupt gemacht hat. Von grösster Bedeutung sind insbesondere die Aufschlüsse, welche Alschefski im dritten Bande seiner grösseren kritischen Ausgabe über den Inhalt des Puteanischen Kodex veröffentlicht hat. Denn da diese Handschrift die einzig sichere Grundlage für den Text der dritten Dekade bietet, bisher aber

nur aus unvollkommenen und keineswegs nach dem heutigen Stande der Wissenschaft angefertigten Kollationen bekannt gewesen ist, so lässt sich wohl ermessen, dass eine gründlichere Kenntniss ihrer Lesarten nur von den wichtigsten Resultaten begleitet sein konnte.

Es genügt schon ein flüchtiger Blick in den Text des XXI. u. XXII. Buches, wie er von Alschefski und neuerdings von Weissenborn in der Ausgabe, welche dieser um Livius bereits hochverdiente Gelehrte für die Teubnerische Sammlung besorgt hat, angeordnet worden ist, um sich zu überzeugen, dass die früheren Textesrecensionen fortan nur mit Vorsicht zu gebrauchen und mehr oder minder als antiquirt zu erachten sind. Die gründlichen Forschungen der beiden genannten Gelehrten waren daher von dem Unterzeichneten vor Allem ins Auge zu fassen und sind für ihn vielfach massgebend gewesen, wenn es auch in der Natur der Sache liegt, dass Einzelnes dem individuellen Urtheil vorbehalten bleibt, insofern selbst bei völliger Uebereinstimmung bezüglich der kritischen Grundsätze doch in Anwendung derselben der subjektiven Auffassung noch Spielraum genug gelassen ist. Der Unterzeichnete erlaubt sich in dieser Beziehung auf seine Anzeige des dritten Bandes der grösseren Alschefskischen Ausgabe in den von Mitgliedern der k. bayerischen Akademie der Wissenschaften herausgegebenen,,Gelehrten Anzeigen" Jahrg. 1847 Num. 97102 hinzuweisen.

Da übrigens durch jene neuesten Erscheinungen die Geschichte des Livianischen Textes unleugbar in ein neues Stadium eingetreten ist, so begreift sich leicht, wie sich dem neuen Bearbeiter die Nothwendigkeit aufdrängte öfter, als es wenigstens bei dem ursprünglichen Plane dieses Buches beabsichtigt war, in den Aumerkungen Gegenstände der Kritik zur Sprache zu bringen; und wenn auch hiebei im Ganzen der von Fabri festgehaltene Grundsatz möglichst befolgt wurde, solchen Bemerkungen eine auch für den Schüler anregende und nutzbare Fassung zu geben, so schien doch hin und

wieder auch eine einfache kritische Notiz als Beleg für die Berechtigung des gegebenen Textes gegenüber den älteren Recensionen unabweisbar.

Ob es dem Herausgeber gelungen ist, in dieser Hinsicht allerwärts das rechte Mass zu beobachten, stellt derselbe der einsichtsvollen Beurtheilung sachkundiger Männer anheim. Inzwischen wurde es in Erwägung der grossen Wichtigkeit, welche der Puteanische Kodex für diese Partie der Livianischen Geschichtsbücher hat, nicht für unzweckmässig gehalten, an den bedeutsameren Stellen dessen Lesarten unter Anführung seines Namens mitzutheilen. Da aber derselbe am Anfang des XXI. Buches grosse Lücken hat und kleine Fragmente (K. 20,9 bis K. 21, 13 dann K. 29, 7 bis K. 30, 11) abgerechnet erst von K. 41, 14 an vollständig erhalten ist, so ist man für den im Put. fehlenden Theil an jene Codd. gewiesen, welche demselben bis zu einem gewissen Grade nahe kommen, nämlich den Colbertinus, Florentinus und Cantabrigiensis, von welchen der erste vollständig und der zweite zum Theil von Alschefski neu verglichen worden ist, der dritte dagegen, bisher nur aus Jakob Gronov's Mittheilungen bekannt, einer erneuten Durchforschung noch entgegensieht. Die genannten drei Codd. sind zu verstehen, wo in dieser Ausgabe der Ausdruck ,,die besseren Codd." gebraucht wird, während unter der Benennung „die geringeren“ oder „jüngeren Codd.“ die übrige Zahl der bei Drakenborch aufgeführten Handschriften zusammengefasst ist. Wo übrigens in vorliegender Ausgabe der Text eine Abänderung erfahren hat, ohne dass diess in den Anmerkungen näher besprochen wird, was namentlich in Bezug auf die Wortstellung hin und wieder der Fall ist, da darf angenommen werden, dass dieselbe durch den Put. oder beziehungsweise die besseren Codd. geboten war.

Was die sprachlichen und Real-Erklärungen anlangt, so sind hier die von dem Verfasser in der Vorrede zur ersten Auflage dargelegten Grundsätze im Wesentlichen festgehalten worden. Es handelte sich also

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